Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltung
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sebastian Jahn, nachstehend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
Die Angebote, Lieferungen und Leistungen von Sebastian Jahn, nachstehend Verkäufer genannt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
2. Angebot
Die im Online-Shop enthaltenen Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Preisirrtümer, Zwischenverkauf und Druckfehler vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande. Die automatisierte verschickte Bestell-Bestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung im rechtlichen Sinne, diese erhalten Sie bei allen Aufträgen innerhalb von einer Woche per Post, Fax oder als E-Mail. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebots oder Auftragsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
Die im Online-Shop enthaltenen Angebote sind, auch bezüglich der Preisangaben, freibleibend und unverbindlich. Preisirrtümer, Zwischenverkauf und Druckfehler vorbehalten. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Verkäufers oder mit Beginn der Vertragsausführung durch den Verkäufer zustande. Die automatisierte verschickte Bestell-Bestätigung ist noch keine Auftragsbestätigung im rechtlichen Sinne, diese erhalten Sie bei allen Aufträgen innerhalb von einer Woche per Post, Fax oder als E-Mail. Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Technische Abweichungen der gelieferten Ware von den Angebots oder Auftragsunterlagen sind zulässig, soweit sie nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird.
3. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich zuzueglich 19% Umsatzsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
Sämtliche Preise verstehen sich zuzueglich 19% Umsatzsteuer. Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem und/oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als sechs Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Verkäufers.
4. Lieferung
Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel oblieget dem Verkäufer. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferung Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Dauer der vom Verkäufer gesetzlich zu setzende Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen im keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
Die Wahl des Transportweges sowie der Transportmittel oblieget dem Verkäufer. Teillieferungen sind zulässig und gelten als selbstständige Lieferung Versand und Zustellung erfolgen auf Rechnung des Käufers. Der Verkäufer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten Gerät er in Verzug, so kann der Käufer nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Dauer der vom Verkäufer gesetzlich zu setzende Nachfrist wird auf sechs Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Käufer beginnt. Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann der Käufer nur verlangen, wenn der Verkäufer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben. Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich des Verkäufers liegen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Materialausfall, Beförderungssperre oder Betriebssperre und bei Lieferstörungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadensersatzpflicht eintritt. Macht der Käufer von den vorstehenden Rechten keinen Gebrauch, so stehen im keinerlei Schadensersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über Vorbehaltware nicht verfügen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldoforderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor (Vorbehaltsware). Der Käufer darf über Vorbehaltware nicht verfügen. Bei Zugriff Dritter, insbesondere Gerichtsvollzieher, auf die Vorbehaltsware muss der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
6. Rückgaberecht
Grundsätzlich besteht auf Fotos gem. § 312d BGB kein Rückgaberecht. Die Aufnahmen werden speziell für den Kunden erstellt und liegen deshalb auch nicht auf Lager.
Grundsätzlich besteht auf Fotos gem. § 312d BGB kein Rückgaberecht. Die Aufnahmen werden speziell für den Kunden erstellt und liegen deshalb auch nicht auf Lager.
7. Reklamation
Bei äußerlicher Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg muss der Schaden bei der Anlieferung mittels amtlichen Tatestandaufnahme der Bundespost bestätigt werden. Teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen eine Beschädigte Lieferung mit. Der Rückversand muss telefonisch oder per E-Mail mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung wird entweder nachgebessert, ein Ersatz geliefert oder ein Preisnachlass eingeräumt. Der Ersatz von Mängelfolgeschäden ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
Bei äußerlicher Beschädigung einer Sendung auf dem Transportweg muss der Schaden bei der Anlieferung mittels amtlichen Tatestandaufnahme der Bundespost bestätigt werden. Teilen Sie mir innerhalb von 14 Tagen eine Beschädigte Lieferung mit. Der Rückversand muss telefonisch oder per E-Mail mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Unfrei eingesendete Pakete werden nicht angenommen. Im Falle einer berechtigten Beanstandung wird entweder nachgebessert, ein Ersatz geliefert oder ein Preisnachlass eingeräumt. Der Ersatz von Mängelfolgeschäden ist, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ausgeschlossen.
8. Zahlung
Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar per Nachnahme, gegen Vorauskasse oder per PayPal. Weitere mögliche Zahlungsarten können mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände gekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn der Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zu Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Rechnungen des Verkäufers sind zahlbar per Nachnahme, gegen Vorauskasse oder per PayPal. Weitere mögliche Zahlungsarten können mit dem Verkäufer abgestimmt werden. Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich der Verkäufer ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Unter Abbedingung der §§ 366, 367 BGB und trotz anders lautender Bestimmung des Käufers legt der Verkäufer fest, welche Forderungen durch die Zahlung des Käufers erfüllt sind. Ist der Käufer im Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatz für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch 4% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände gekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn der Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Käufer ist zu Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Altenstadt - Bayern. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht Weilheim i. OB als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Weilheim i. OB vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
Erfüllungsort ist Altenstadt - Bayern. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Personen des öffentlichen recht oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers das Amtsgericht Weilheim i. OB als Gerichtsstand vereinbart. Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist. In allen Fällen wird für das gerichtliche Mahnverfahren (§§ 688 ff. ZPO) die Zuständigkeit des Amtsgerichtes Weilheim i. OB vereinbart. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
10. Höhere Gewalt
Für den Fall , dass BSE Pictures (Sebastian Jahn) die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit. Ist BSE Pictures (Sebastian Jahn) die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11. Honorarbedingungen
Jede Verwendung von Bildmaterial des Fotografen ist honorarpflichtig.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweiligen aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar gilt für eine einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck.
Bei Veröffentlichung des Bildmaterials ist eine eindeutige Urheberbezeichnung vorzunehmen ("Foto: BSE-Pictures.de"). Erfolgt die Veröffentlichung ohne diesen Nachweis, wird ein 100%iger Aufschlag des verinbarten Honorares fällig.
Bei unberechtigter (sprich: Ohne Zustimmung des Urhebers) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. Von jeder Veröffentlichung ist ein Belegexemplar kostenlos zu zusenden.
Für den Fall , dass BSE Pictures (Sebastian Jahn) die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Naturkatastrophen) nicht erbringen kann, ist er für die Dauer der Hinderung von seinen Leistungspflichten befreit. Ist BSE Pictures (Sebastian Jahn) die Ausführung der Bestellung bzw. Lieferung der Ware länger als einen Monat aufgrund höherer Gewalt unmöglich, so ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
11. Honorarbedingungen
Jede Verwendung von Bildmaterial des Fotografen ist honorarpflichtig.
Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweiligen aktuellen Honorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das Honorar gilt für eine einmalige Verwendung und zum angegebenen Zweck.
Bei Veröffentlichung des Bildmaterials ist eine eindeutige Urheberbezeichnung vorzunehmen ("Foto: BSE-Pictures.de"). Erfolgt die Veröffentlichung ohne diesen Nachweis, wird ein 100%iger Aufschlag des verinbarten Honorares fällig.
Bei unberechtigter (sprich: Ohne Zustimmung des Urhebers) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind nicht ausgeschlossen. Von jeder Veröffentlichung ist ein Belegexemplar kostenlos zu zusenden.
